Tipps & Tricks

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Audit-Auswahl nach Marken einschränken

Bei Franchiseunternehmen mit mehreren Marken kann es nützlich sein, die Auswahl an Auditvorlagen einzuschränken, aus denen ein Auditor bei neuen Audits wählen kann, damit nicht aus Versehen ein Audit der falschen Marke erstellt wird.

Hierzu muss man zunächst für jede Marke eine eigene Auditkategorie anlegen und diese den entsprechenden Audit-Definitionen zuweisen.

Danach muss man bei den Stores mit Hilfe der neuen Registerkarte „Audit-Kategorien“ dem Store eine oder mehrere der zuvor angelegten Kategorien zuweisen. Diese Zuweisung kann man auch für alle Stores auf einmal über das Importprogramm für Stores machen, dort gibt es jetzt drei neue Spalten für die Audit-Kategorien.

Zuletzt bei den Mandanteneinstellungen im Abschnitt „Audits“ die Einstellung „Store bestimmt die Kategorie-Auswahl für neue Audits“ auf „Ja“ setzen, speichern und neu einloggen.

Ergebnis: Beim Anlegen neuer Audits kann man dann nur noch aus den Auditvorlagen auswählen, deren Kategorien (Marken) beim ausgewählten Store zugewiesen sind. Man sieht also nur noch die Audits, die zu den Marken des gerade ausgewählten Stores gehören.

 

Optionales 4-Augen-Prinzip bei Auditmaßnahmen

Bei Maßnahmen aus Audits kann man jetzt optional mandantenweit ein 4-Augen-Prinzip einschalten:

Wenn der Maßnahmenempfänger die Maßnahme als beendet meldet, wird automatisch ein Prüfer benachrichtigt der dann prüfen muss, ob die Maßnahme tatsächlich umgesetzt und das Problem behoben wurde.

Aktiviert wird das 4-Augen-Prinzip bei den Mandanteneinstellungen im Abschnitt „Audits“:

Wenn eingeschaltet, erscheint bei den Auditmaßnahmen zusätzlich zum Empfänger ein weiteres Feld für den „Revisor“.

Der Maßnahmenempfänger kann dann den Status der Maßnahme nicht mehr direkt auf „erledigt“ setzen, sondern muss die Maßnahme „zur Prüfung vorlegen“.

Dadurch wird der Revisor benachrichtigt und die Maßnahme erscheint in einer neuen Info-Kachel auf der Startseite des Revisors „Revision von Audit-Maßnahmen“:

Durch Klick auf die Kachel gelangt der Revisor zur neuen „Revisionsliste“ für Audit-Maßnahmen.

Der Revisior kann dann die Maßnahme entweder abschließen oder mit einem Kommentar zurückweisen an den Maßnahmenempfänger.

Die Schritte des aktuellen Prüf-Prozesses werden in der Maßnahmenhistorie dokumentiert, bis die Maßnahme endgültig abgeschlossen ist.