|
<< Click to Display Table of Contents >> Datenschutzerklärungen |
![]() ![]()
|
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Software, die zugehörige Online-Hilfe und die zur Verfügung gestellten Unterlagen keine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder einen Datenschutzbeauftragten ersetzen können. Bitte wenden Sie sich deshalb bei Beratungsbedarf über die rechtssichere und datenschutzkonforme Ausgestaltung Ihrer Geschäftsprozesse an einen entsprechenden Rechtsanwalt und/oder Datenschutzbeauftragten.

Datenschutzerklärungen: Bearbeitungsliste
Die freigegebene (=aktive) Datenschutzerklärung Ihres Mandanten wird automatisch bei allen Benutzern angezeigt.
Wenn Sie eine neue Datenschutzerklärung erstellen und freigeben, müssen alle Benutzer beim ersten Login nach der Freigabe der neuen Datenschutzerklärung die neue Datenschutzerklärung lesen und zur Kenntnis nehmen. Die Kenntnisnahme wird automatisch protokolliert. Wir erstellen in Kürze noch einen administrativen Bericht, mit dem man dieses Protokoll auswerten kann.
Wenn Sie eine neue Datenschutzerklärung anlegen, wird sie automatisch als Kopie des Textbausteins "tpl_datenschutzerklaerung" aus dem System-Mandanten erstellt.
Sie müssen den Text anschließend bearbeiten und ihn an die Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen anpassen.
Sie können später auch eine bereits vorhandene Datenschutzerklärung Ihres Mandanten kopieren.
Sie können eine Datenschutzerklärung nicht mehr löschen, sobald sie von mindestens einem Benutzer bestätigt wurde.
Status
•in Bearbeitung: Die Datenschutzerklärung wurde noch nicht freigegeben
•aktiv: Die Datenschutzerklärung wurde freigegeben und ist derzeit aktiv, d.h. wird bei den Benutzern dieses Mandanten angezeigt
•archiviert: Vorherige Datenschutzerklärungen, die durch eine neuere ersetzt worden sind.
Siehe auch:
Datenschutzerklärung bearbeiten