Maßnahmen aus Audits

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Maßnahmen aus Audits

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Die Bearbeitung der Maßnahmen aus Audits wird ausführlich im Website-Benutzerhandbuch beschrieben:

>>> Maßnahmen aus Audits <<<

 

Optionale Einstellung: 4-Augen-Prinzip für Maßnahmen aus Audits

Bei Maßnahmen aus Audits kann man jetzt optional mandantenweit ein 4-Augen-Prinzip einschalten: Wenn der Maßnahmenempfänger die Maßnahme als beendet meldet, wird automatisch ein Prüfer benachrichtigt der dann prüfen muss, ob die Maßnahme tatsächlich umgesetzt und das Problem behoben wurde.

Aktiviert wird das 4-Augen-Prinzip bei den Mandanteneinstellungen im Abschnitt „Audits“:

 

Wenn eingeschaltet, erscheint bei den Auditmaßnahmen zusätzlich zum Empfänger ein weiteres Feld für den „Revisor“.

Der Maßnahmenempfänger kann dann den Status der Maßnahme nicht mehr direkt auf „erledigt“ setzen, sondern muss die Maßnahme „zur Prüfung vorlegen“. Dadurch wird der Revisor benachrichtigt und die Maßnahme erscheint in einer neuen Info-Kachel auf der Startseite des Revisors „Revision von Audit-Maßnahmen“:

 

Durch Klick auf die Kachel gelangt der Revisor zur neuen „Revisionsliste“ für Audit-Maßnahmen.

Der Revisior kann dann die Maßnahme entweder abschließen oder mit einem Kommentar zurückweisen an den Maßnahmenempfänger. Die Schritte des aktuellen Prüf-Prozesses werden in der Maßnahmenhistorie dokumentiert, bis die Maßnahme endgültig abgeschlossen ist.